Auszug §2

 

Zweck des Vereins:

 

 

 

  1. Die Bürgerinitiative hat den Zweck die natürliche Umwelt der Umgebung Neunkirchens und seiner Ortsteile zu schützen und zu bewahren und damit die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig zu sichern. Dazu zählt insbesondere die Förderung umweltverträglicher Mobilität durch Fahrrad, Bus und Bahn, die Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsentlastung auf den bestehenden Straßen sowie die Ablehnung von Straßenbau, der Fernverkehr anzieht, bzw. das allgemeine Verkehrsaufkommen erhöht, bzw. bestehende Landschaftsstrukturen, Natur und fruchtbare Böden sowie Wasserressourcen stark beeinträchtigt.

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Diese Zwecke werden erfüllt durch Maßnahmen zur Förderung des Schutzes und der Gestaltung der natürlichen Umwelt (Reinhaltung von Luft und Wasser, Erhaltung der Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, Abfallbeseitigung, Lärmbekämpfung und Raumordnung); dazu gehört auch die Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit.

 

  1. Der Verein erstrebt keinen Gewinn.

 

  1. Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden.

 

 

Aktuelle Satzung der MUNk e.V.

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