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Auszug §2
Zweck des Vereins:
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- Die Bürgerinitiative hat den Zweck die
natürliche Umwelt der Umgebung Neunkirchens und seiner Ortsteile zu
schützen und zu bewahren und damit die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig
zu sichern. Dazu zählt insbesondere die Förderung
umweltverträglicher Mobilität durch Fahrrad, Bus und Bahn, die
Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsentlastung auf den bestehenden
Straßen sowie die Ablehnung von Straßenbau, der Fernverkehr
anzieht, bzw. das allgemeine Verkehrsaufkommen erhöht, bzw.
bestehende Landschaftsstrukturen, Natur und fruchtbare Böden sowie
Wasserressourcen stark beeinträchtigt.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Diese Zwecke werden erfüllt durch Maßnahmen zur
Förderung des Schutzes und der Gestaltung der natürlichen Umwelt
(Reinhaltung von Luft und Wasser, Erhaltung der Landschaft sowie der Tier-
und Pflanzenwelt, Abfallbeseitigung, Lärmbekämpfung und
Raumordnung); dazu gehört auch die Unterrichtung und Aufklärung
der Öffentlichkeit.
- Der Verein erstrebt keinen Gewinn.
- Sämtliche Mittel dürfen nur für
die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden.

Aktuelle Satzung der MUNk e.V.
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