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Auszug §2
Zweck des Vereins:
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- Die Bürgerinitiative hat den
Zweck die natürliche Umwelt der Umgebung Neunkirchens und seiner
Ortsteile zu schützen und zu bewahren und damit die Lebens- und
Wohnqualität nachhaltig zu sichern. Dazu zählt insbesondere die
Förderung umweltverträglicher Mobilität durch Fahrrad, Bus
und Bahn, die Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsentlastung auf den
bestehenden Straßen sowie die Ablehnung von Straßenbau, der
Fernverkehr anzieht, bzw. das allgemeine Verkehrsaufkommen erhöht,
bzw. bestehende Landschaftsstrukturen, Natur und fruchtbare Böden
sowie Wasserressourcen stark beeinträchtigt.
- Der Verein ist selbstlos
tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Diese Zwecke werden erfüllt durch
Maßnahmen zur Förderung des Schutzes und der Gestaltung der
natürlichen Umwelt (Reinhaltung von Luft und Wasser, Erhaltung der
Landschaft sowie der Tier- und Pflanzenwelt, Abfallbeseitigung,
Lärmbekämpfung und Raumordnung); dazu gehört auch die
Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit.
- Der Verein erstrebt keinen Gewinn.
- Sämtliche Mittel dürfen
nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet
werden.
Aktuelle Satzung der MUNk e.V.
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