|
|
Aktueller Stand |
•
Der
Gemeinderat hat dem Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes am 29.04.2009
zugestimmt
(Näheres siehe http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mgr/2009/20090429_mgr_ns.pdf
)
• Der
Vorentwurf wurde von behördlicher Seite genehmigt, um die Baukosten
näher zu bestimmen. Die Genehmigung bezieht sich auf den
Planungsstand, wie er vom Staatlichen Bauamt Bamberg in der
Bürgerversammlung vom 2.3.2009 vorgestellt wurde. Die Änderungen, wie
sie in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.4.2009 beschlossen
wurden, sind dabei nicht berücksichtigt worden. Bei der weiteren
Planungsausarbeitung sollen diese Änderungsbeschlüsse -
soweit realisierbar – eingearbeitet werden.
Bekannt ist, dass die vom Markt gewünschten Änderungen deutliche
Kostensteigerungen verursachen werden (z. B. Kreisverkehr Querschnittseinengend
in Retentionsfläche des Brandbachs). Die dadurch bedingte Verschlechterung des
Nutzen-Kostenfaktors, ist bislang nicht berücksichtigt.
Bilder dazu können wir hier nicht präsentieren, da das
Straßenbauamt Vorentwurfsplanungen nicht zur Veröffentlichung
freigibt. Näheres ist jederzeit persönlich oder auf unseren
Arbeitstreffen zu erfahren.
•
Die vorläufige Einstufung der Dringlichkeit für den
7. Ausbauplan 2011-2021 der bayerischen Staatsstraßen liegt seit April
2011 vor. Dabei erhält die Maßnahme Umfahrung Neunkirchen SS 2243 die
Dringlichkeit 1 Reserve. Das bedeutet eine Realisierung zwischen 2021 und 2025
sofern nicht eine vorzeitige Realisierung nach Fertigstellung der vorgestellten Maßnahmen
möglich werden sollte.
Dringlichkeitsliste des Bayerischen Staatsministeriums für
Straßenbau.
• Dieser Einstufungsplan lag am 4. Mai 2011 dem Planungsausschusses des Regionalen
Planungsverbandes Oberfranken West
zur Beurteilung unter regionalen Gesichtspunkten vor. Der
Planungsverband empfahl die Einstufung in Dringlichkeit 1 für mehrere
Maßnahmen darunter die SS 2243. Da gleichzeitig kein kostenneutraler
Tausch innerhalb der Region für einzelne Maßnahmen oder das gesamte
gewünschte Maßnahmenpaket vorgeschlagen wurde, sind diese
Vorschläge für die Oberste Baubehörde nicht bindend und die
Finanzierung ungelöst.
http://www.oberfranken-west.de/info/Sitzungen/Niederschrift-04052011.pdf
24.10. 2012 : Der Marktgemeinderat beschließt über eine
Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern mit Eigenmitteln der Kommune die gewünschte
Verlegung der Staatsstraße St 2243, genannt Westumfahrung, zu
beschleunigen.
Es heißt darin:
Da die Marktgemeinde erwägt in Sonderbaulast
zu gehen, werden die Planungskosten zur Erstellung von Untersuchungen für
das Planfeststellungsverfahren zu ca.
60 % von der Marktgemeinde
übernommen und beauftragt.
Im Gegenzug sichert das Staatl. Bauamt Bamberg eine
bevorzugte Bearbeitung zu, sofern dies innerhalb des regulären
Arbeitsablaufes möglich ist.
Diese Vertragsvorlage wurde vom
Marktgemeinderat mit dem Votum 10 : 9 abgelehnt
[
LINK auf das
Gemeindeblatt 15.02.2013 -> Seite 6, “Verlegung der
Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen a. Brand, Abschluss einer
Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens sowie Vergabe von Planungsleistungen“].
April 2013 : Bis zum 17.April 2013 unterschreiben über 1100
Wahlberechtigte der Marktgemeinde ein Bürgerbegehren mit dem Titel Gemeindemittel
für Kommune und nicht für Staatsstaße
verwenden .
17.April
2013 : In der Sitzung des Marktgemeinderates sagt der Freistaat Bayern eine Deckelung
der Kosten für die Erstellung der Planungsunterlangen aus Eigenmitteln der
Marktgemeinde von 110 000€ zu. Gleichzeitig muss der Marktgemeinderat einem
Bürgerentscheid über diese Ausgabe zustimmen, da das
Bürgerbegehren alle rechtlichen Anforderungen erfüllt hat und weit
über 10% der notwendigen Unterschriften dafür vorlegen kann. Der
Termin des Bürgerbegehrens wird auf den 14.7. 2014 vom Marktgemeinderat
festgelegt und ist damit um ca.5 000€ teurer als die mögliche
Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 22.9.2013
mehr (mit Link : http://www.buergerentscheid-neunkirchen-am-brand.de/)
14.Juli
2013 : Ausgang des Bürgerentscheides: Bei einer Wahlbeteiligung von 45,3 %
stimmen 41,5 % mit JA und 58,5 % mit NEIN. Damit gilt das Bürgerbegehren
zahlenmäßig als nicht erfolgreich. Allerdings haben damit nur ca. ¼ der Neunkirchener
Wahlberechtigten(1620) entsprechend der Meinung des Marktgemeinderates
gestimmt.
1150 Personen stimmten der
Ausgabe von gemeindlichen Mitteln für
freistaatliche Aufgaben nicht zu.
Link : http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mblatt/schnellmeldung.pdf
24.Juli 2013: Der
Marktgemeinderat beschließt eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat
Bayern zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sowie Vergabe
von Planungsleistungen aus Eigenmitteln bzgl. der Verlegung der Staatsstraße 2243
westlich von Neunkirchen a. Brand bis zu einer Höhe von 110 000€
27.11.2013: Die Honorare für
die Planungen der Umfahrung erhöhen sich um mehr als 50% daher wird der
Höchstbetrag von 110 000.€ seitens der
Marktgemeinde komplett ausgegeben. Die darüber hinausgestiegenen Kosten
von mind. 50.000€ trägt der Freistaat.
Link: http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mgr/20131127_mgr_to.pdf
Juli/August 2014 Probebohrungen
entlang der Trasse zur Westumfahrung
Oktober 2014: Grundeigentümer
erhalten Anschreiben der Marktgemeinde im Auftrag des Freistaates Bayern zur
möglichen Veräußerung von Grundstücken als
Ausgleichsfläche für die Westumfahrung
November 2014: Bürgermeister
Heinz Richter gibt als Termin für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen
der Westumfahrung Neunkirchen nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich im
Mai 2015 bekannt.