Aktueller Stand

 

 

 

 

      Der Gemeinderat hat dem Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes am 29.04.2009 zugestimmt
(Näheres siehe http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mgr/2009/20090429_mgr_ns.pdf )

      Der Vorentwurf wurde von behördlicher Seite genehmigt,  um die Baukosten näher zu bestimmen. Die Genehmigung bezieht sich auf den Planungsstand, wie er vom Staatlichen Bauamt Bamberg in der Bürgerversammlung vom 2.3.2009 vorgestellt wurde. Die Änderungen, wie sie  in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.4.2009 beschlossen wurden, sind dabei nicht berücksichtigt worden. Bei der weiteren Planungsausarbeitung sollen diese Änderungsbeschlüsse   - soweit realisierbar – eingearbeitet werden. Bekannt ist, dass die vom Markt gewünschten Änderungen deutliche Kostensteigerungen verursachen werden (z. B. Kreisverkehr Querschnittseinengend in Retentionsfläche des Brandbachs). Die dadurch bedingte  Verschlechterung des Nutzen-Kostenfaktors, ist bislang nicht berücksichtigt.
       Bilder dazu können wir hier  nicht präsentieren, da das Straßenbauamt Vorentwurfsplanungen nicht zur Veröffentlichung freigibt. Näheres ist jederzeit persönlich oder auf unseren Arbeitstreffen zu erfahren. 

 

      Die vorläufige Einstufung der Dringlichkeit für den 7. Ausbauplan 2011-2021 der bayerischen Staatsstraßen liegt seit April 2011 vor. Dabei erhält die Maßnahme Umfahrung Neunkirchen SS 2243 die Dringlichkeit 1 Reserve. Das bedeutet eine Realisierung zwischen 2021 und 2025 sofern nicht eine vorzeitige Realisierung nach Fertigstellung  der vorgestellten Maßnahmen möglich werden sollte.

   
Dringlichkeitsliste des Bayerischen Staatsministeriums für Straßenbau.

      Dieser Einstufungsplan lag am 4. Mai 2011 dem   Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken West  zur Beurteilung unter regionalen Gesichtspunkten vor. Der Planungsverband empfahl die Einstufung in Dringlichkeit 1 für mehrere Maßnahmen darunter die SS 2243. Da gleichzeitig kein kostenneutraler Tausch innerhalb der Region für einzelne Maßnahmen oder das gesamte gewünschte Maßnahmenpaket vorgeschlagen wurde, sind diese Vorschläge für die Oberste Baubehörde nicht bindend und die Finanzierung ungelöst.
 
http://www.oberfranken-west.de/info/Sitzungen/Niederschrift-04052011.pdf

 

24.10. 2012 : Der Marktgemeinderat beschließt über eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern mit Eigenmitteln der Kommune die gewünschte Verlegung der Staatsstraße St 2243, genannt Westumfahrung, zu beschleunigen.

     Es heißt darin: Da die Marktgemeinde erwägt in Sonderbaulast zu gehen, werden die Planungskosten zur Erstellung von Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren zu ca.  60 %  von der Marktgemeinde übernommen und beauftragt.
Im Gegenzug sichert das Staatl. Bauamt Bamberg eine bevorzugte Bearbeitung zu, sofern dies innerhalb des regulären Arbeitsablaufes möglich ist.

 

     Diese Vertragsvorlage wurde vom Marktgemeinderat  mit dem Votum 10 : 9 abgelehnt

    [ LINK auf das Gemeindeblatt 15.02.2013  -> Seite 6, Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen a. Brand, Abschluss einer Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sowie Vergabe von Planungsleistungen].

 

April 2013 : Bis zum 17.April 2013 unterschreiben über 1100 Wahlberechtigte der Marktgemeinde ein Bürgerbegehren mit dem Titel Gemeindemittel für Kommune und nicht für Staatsstaße verwenden .

 

17.April 2013 : In der Sitzung des Marktgemeinderates sagt der Freistaat Bayern eine Deckelung der Kosten für die Erstellung der Planungsunterlangen aus Eigenmitteln der Marktgemeinde von 110 000€ zu. Gleichzeitig muss der Marktgemeinderat einem Bürgerentscheid über diese Ausgabe zustimmen, da das Bürgerbegehren alle rechtlichen Anforderungen erfüllt hat und weit über 10% der notwendigen Unterschriften dafür vorlegen kann. Der Termin des Bürgerbegehrens wird auf den 14.7. 2014 vom Marktgemeinderat festgelegt und ist damit um ca.5 000€ teurer als die mögliche Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 22.9.2013

     mehr (mit Link : http://www.buergerentscheid-neunkirchen-am-brand.de/)

 

14.Juli 2013 : Ausgang des Bürgerentscheides: Bei einer Wahlbeteiligung von 45,3 % stimmen 41,5 % mit JA und 58,5 % mit NEIN. Damit gilt das Bürgerbegehren zahlenmäßig als nicht erfolgreich. Allerdings haben damit nur  ca. ¼ der Neunkirchener Wahlberechtigten(1620) entsprechend der Meinung des Marktgemeinderates gestimmt. 

    1150 Personen stimmten der Ausgabe von gemeindlichen Mitteln für  freistaatliche Aufgaben nicht zu.

    Link  :  http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mblatt/schnellmeldung.pdf

 

24.Juli 2013: Der Marktgemeinderat  beschließt eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sowie Vergabe von Planungsleistungen aus Eigenmitteln bzgl. der  Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen a. Brand bis zu einer Höhe von 110 000€

 

27.11.2013: Die Honorare für die Planungen der Umfahrung erhöhen sich um mehr als 50% daher wird der Höchstbetrag von 110 000.€ seitens der Marktgemeinde komplett ausgegeben. Die darüber hinausgestiegenen Kosten von mind. 50.000€ trägt der Freistaat.

    Link:  http://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/mgr/20131127_mgr_to.pdf

 

Juli/August 2014 Probebohrungen entlang der Trasse zur Westumfahrung

 

Oktober 2014: Grundeigentümer erhalten Anschreiben der Marktgemeinde im Auftrag des Freistaates Bayern zur möglichen Veräußerung von Grundstücken als Ausgleichsfläche für die Westumfahrung

 

November 2014: Bürgermeister Heinz Richter gibt als Termin für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen der Westumfahrung Neunkirchen nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich im Mai 2015 bekannt.