PdfGr   Einwendungsvorschlag

 

Mögliche zu nennende Einwendungsgründe zur Auswahl:

1. Schutzgut Mensch

·         Unwiederbringliche Zerstörung des Landschaftsbildes und unserer Kulturlandschaft.

·         Abnehmende Verkehrssicherheit in der Rosenbacherstraße (Dormitz), da einziger Zugang zu den Feldern, erhöhte Frequentierung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge...

·         Zustand der Ortsdurchfahrt bleibt unverändert   -> keine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ziel- und Quellverkehre bleiben erhalten ebenso der Durchgangsverkehr zu EDEKA, Metzger, Arzt, Bäcker, Banken und der Schwerlastverkehr der Containerbetriebe.

·         Lärm- und Abgasimmissionen über ganz Dormitz,  verstärkt durch 60% Süd-Westwindlage. Zusätzlich zur Strapaze der Ortsstraßenanlieger - die sicher gemindert werden muss - werden neue  Wohngebiete belastet.

Für Neunkirchen :

·         zusätzlicher Lärm Richtung Neunkirchen durch beschleunigende und bremsende Fahrzeuge auf der Bergstreckenführung im Anschluß an die bestehende Südumfahrung 

·         Weitere Einschränkung des Abflußes von Brandbach und Ebersbach, dadurch Erhöhung der Rückstaues auf den bestehenden Retentionsflächen bei Starkregen. In Rückwirkung damit Verschärfung der Hochwassersituation in Neunkirchen am Brand

·         Zerstörung eines weiteren, derzeit noch intakten, Landschafts- und Ruheraumes für die Naherholung

·         Fußwege nach Dormitz nur noch über Erleinhofer Straße (Dormitz) und in großem Bogen über dann neugebaute  Brücke Richtung Rosenbach von der Bergkuppe aus möglich.

2. Schutzgut Tiere

·         Gefährdung von durch artenschutzrechtliche Verbotsbestände stark geschützten und seltenen Fledermauspopulationen aufgrund der Trassenführung durch deren Nahrungshabitate (auch wenn der Eichenwald an der Rosenbacherstraße nunmehr nördlich knapp umfahren wird).

·         Zerstörung von zwei durch artenschutzrechtliche Verbotsbestände stark geschützten Zauneidechsenpopulationen, …

·         Gefährdung der örtlichen durch artenschutzrechtliche Verbotsbestände geschützten seltenen Vogelarten wie Goldammer, Heidelerche, Rebhuhn, Braunkehlchen, Grünspecht usw. wegen Trassenführung durch deren Habitate und Brutplätze. Auch wurde im Bereich der Wiedehopf von Anwohnern gesehen. …

3. Schutzgut Boden und Pflanzen

·         Durchschneidung des wertvollen, unter strengem Schutz stehenden Auenwaldes an Ebers- und Brandbach, der unwiederbringlich und ohne adäquaten Ausgleich verloren ist.

·         Durchschneiden von wichtigen Überschwemmungsgebieten auf einer Länge von 150m entlang des Brand- und Ebersbaches.

·         Zerstörung wertvoller landschaftlicher Nutzflächen; trotz Bekenntnisses des Freistaat Bayerns zu einer deutlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs beizutragen, käme es zu einem weiteren und unverständlichen Flächenfraß von 15,18 ha (neu in Anspruch genommene Fläche).

·         Zerstörung des empfindlichen Lebensraums Streuobstwiese; Ausgleichsflächen sind als nicht ausreichend anzusehen

4. Schutzgut Wasser

·         Alle Straßenabwässer bzw. Überläufe der Straßengräben und Auffangbecken werden in den wassersensiblen Bereich des Ebersbaches, des Brandbaches bzw. des Selaugrabens geleitet. Alle Bereiche sind schon jetzt bei Starkregen massiv überlastet. Die vorgesehenen Retentionsflächen sind unzureichend.

5. Schutzgut Eigentum

·         Generelle Entwertung von Wohn- und Grundeigentum, durch Lärm, Abgase und Hochwässer bei Starkregen.. . .-

6. Schutzgut Kultur

·         Zerstörung von fünf Bodendenkmälern (Urnenzeitl. Gräberfeld, vorgeschichtl. Siedlungen)

·         Zerstörung der alten 1,4m tiefen Sohlstufe am Brandbach durch Entfernung der Begradigung  auf einer Länge von 50 m.

·         Zerstörung der Kulturlandschaft, Hanglagen, Hecken, Streuobstwiesen, starke Beeinträchtigung des historisch wertvollen Eichen Hohlweges

7. Schutzgut übergeordnetes öffentliches Interesse

·         In Abwägung aller Schutzgüter steht die Baumaßnahme in keinem vertretbaren Verhältnis zur Zerstörung.

·         Keinerlei Verbesserung der straßenbaulichen Infrastruktur, da die Umfahrung Uttenreuth-Weiher-Buckenhof nicht besteht und auch in absehbarer Zeit nicht entstehen wird – eine direkte Anbindung an die A73 ist nicht gegeben.

·         Eventuelle Umweltverschmutzung durch bestehenden Kfz-Betrieb in der Erleinhofer Straße wird bei Hochwasser billigend in Kauf genommen.

·         Für Neunkirchen:

·         Verteuerung der Stadt-Umland-Bahn durch zusätzliches Querungsbauwerk zwischen Weiher und Dormitz

·         Verschlechterung der Verkehrssituation für Neunkirchen durch Verstärkung der Staugefahr in Weiher und Uttenreuth. Durch die  Umfahrung wird der Verkehr  beschleunigt  und nimmt zu, um sich dann an ersten Ampeln in  Uttenreuth oder an den Kreiseln wieder verstärkt zu stauen..Unterbrechung des bisher gleichmäßig fahrenden Verkehrs auf  der bisherigen Strecke durch Kreisel und Umfahrung (100km/h erlaubt)

·         Verschlechterung für die Buslinie 209 : Die Kreisverkehre bedeuten für die Gelenkbusse starkes  Abbremsen, Kurvenfahrten und anschließende Beschleunigung. Damit ist  eine Verlängerung  die Fahrtzeiten und deutliche Minderung des Komforts gegeben.