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Planfeststellung |
Wir
sind jetzt im Stadium der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen.
Diese
sind bis zum 17.02.2017 einzusehen im
Rathaus
Neunkirchen am Brand
(Bauverwaltung,
Zimmer Nummer 2),
Klosterhof
2 - 4.
während
der Dienstzeiten
Mo.
- Fr. 8:15 - 12:00 Uhr
Mo.
- Mi. 13:30 - 16:30 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
In
dieser Zeit haben Bürger aus Neunkirchen, dem Umland und auch aus Erlangen, die
Möglichkeit, sich ein Bild von Lage und Ausmaß des Bauvorhabens Westumfahrung
Neunkirchen zu machen. Bei persönlichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen
können schriftliche Einwendungen bis Mitte Februar gemacht werden. Dazu gehören
z.B. auch allgemeine Belange, wie Klimaschutz, Überbauung von
landwirtschaftlichen Nutzflächen und Beeinträchtigung der Naherholung.
Die
Planunterlagen können Sie ab dem 16.01.2017 bei der Regierung Oberfranken in
Bayreuth hier einsehen.
Wer
keine Einwendung schreibt erklärt sich, behördlich gesehen, mit dem Bauwerk in
jeder Beziehung einverstanden und verliert jede weitere Einspruchsmöglichkeit.
Vorschläge
und Hilfen zur Einwendung finden Sie hier.