Planfeststellung

 

 

 

 

 

Wir sind jetzt im Stadium der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen.

Diese sind bis zum 17.02.2017 einzusehen im

 

Rathaus Neunkirchen am Brand

(Bauverwaltung, Zimmer Nummer 2),

Klosterhof 2 - 4.

 

während der Dienstzeiten   

Mo. - Fr.    8:15 - 12:00 Uhr

Mo. - Mi.  13:30 - 16:30 Uhr

Do.         14:00 - 18:00 Uhr

 

 

In dieser Zeit haben Bürger aus Neunkirchen, dem Umland und auch aus Erlangen, die Möglichkeit, sich ein Bild von Lage und Ausmaß des Bauvorhabens Westumfahrung Neunkirchen zu machen. Bei persönlichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen können schriftliche Einwendungen bis Mitte Februar gemacht werden. Dazu gehören z.B. auch allgemeine Belange, wie Klimaschutz, Überbauung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Beeinträchtigung der Naherholung.

 

Die Planunterlagen können Sie ab dem 16.01.2017 bei der Regierung Oberfranken in Bayreuth hier einsehen.

 

Wer keine Einwendung schreibt erklärt sich, behördlich gesehen, mit dem Bauwerk in jeder Beziehung einverstanden und verliert jede weitere Einspruchsmöglichkeit.

Vorschläge und Hilfen zur Einwendung finden Sie hier.